Politik und Gesellschaft

Was ist die Patientenbeteiligung Brandenburg?

Es ist gesetzlich festgelegt, dass alle Menschen Anspruch auf eine „ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche“ Gesundheitsversorgung haben. Aber wie wird festgelegt, was „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich bedeutet?

Mit den Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) trat zum 01. Januar 2004 ein Gesetz in Kraft, welches die Grundlagen für die Interessenwahrung von Patient*innen und der Selbsthilfe durch eine Patientenbeteiligung schuf.

Deshalb haben die gemäß § 140 f und § 140 g SGB V maßgeblichen Organisationen zur Wahrnehmung der Interessen von Patientinnen und Patienten sowie der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen im Land Brandenburg einen Koordinierungsausschuss Patientenbeteiligung (KooA) gegründet.

Der KooA ist die Anlaufstelle in Brandenburg sowohl für die ehrenamtlichen Patientenvertreter*innen als auch für die, die es noch werden möchten.

Patientenvertreter*innen sind ehrenamtlich tätig. Sie bringen Ihre Erfahrungen als Patient*innen und Betroffene und ihre Sachkenntnis bezüglich der Versorgung in ihre Arbeit in der Patientenvertretung ein. Sie geben den Patient*innen eine Stimme im Gesundheitswesen und vertreten ihre Interessen auf Bundes- und Landesebene.

Das Engagement und die Initiativen der Patientenvertretung haben in den vergangenen Jahren bundesweit zu zahlreichen Verbesserungen für alle gesetzlich versicherten Menschen geführt.

Video: Was bedeutet Patientenbeteiligung im Land Brandenburg?

 

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